Dieses Regelwerk gilt für sämtliche offiziellen Fraktionen auf Drachenfels RP. Dazu gehören staatliche Fraktionen, legale Unternehmen sowie illegale Organisationen. Das Ziel ist langfristiges, qualitatives und faires Roleplay. Das Gewinnen einer Situation darf niemals wichtiger sein als die entstehende RP-Geschichte.
Jedes Mitglied einer Fraktion ist verpflichtet, das allgemeine Serverregelwerk sowie dieses Fraktionsregelwerk zu kennen und einzuhalten.
Die Fraktionsleitung trägt zusätzlich Verantwortung dafür, dass ihre Mitglieder über relevante Regeln und Änderungen informiert sind.
Jede Fraktion muss nach ihrem von der Fraktionsverwaltung genehmigten Konzept handeln.
Größere Änderungen an:
müssen mit der Fraktionsverwaltung abgesprochen werden.
Jede Fraktion benötigt mindestens einen verantwortlichen Leader.
Die Leitung ist verantwortlich für:
Nach dem Austritt oder Ausschluss aus einer offiziellen Fraktion gilt eine Fraktionssperre von 3 Tagen.
Während dieser Zeit darf keiner neuen offiziellen Fraktion beigetreten werden.
Das gezielte Wechseln zwischen Fraktionen zur Erlangung von Informationen, Ausrüstung oder anderen Vorteilen ist verboten.
Eigene Charaktere dürfen keinerlei Wissen untereinander austauschen.
Insbesondere dürfen Informationen über:
nicht zwischen Charakteren übertragen werden.
Fraktionsgelder, Waffen, Fahrzeuge und Gegenstände gehören der Fraktion und dürfen nicht ohne RP-Grund privat entnommen werden.
Das Leerräumen eines Fraktionslagers vor:
ist verboten.
IC-Konflikte bleiben IC.
OOC-Beleidigungen, Hetze, gezieltes Provozieren oder das Austragen von persönlichen Problemen über Fraktionskonflikte werden sanktioniert.
Unbeteiligte Fraktionen dürfen sich nicht ohne nachvollziehbaren RP-Grund in einen laufenden Konflikt zwischen zwei Fraktionen einmischen.
Staatliche Behörden sind hiervon ausgenommen, sofern ihr Eingreifen ihrem Aufgabenbereich entspricht.
Das absichtliche Provozieren einer Fraktion ausschließlich mit dem Ziel, eine Reaktion oder Schießerei auszulösen, ist verboten.
Dazu zählen insbesondere:
Fraktionskonflikte benötigen einen nachvollziehbaren IC-Hintergrund.
Ein Konflikt darf nicht allein entstehen, weil eine Seite „Action“ oder einen Schusswechsel möchte.
Kommunikation und RP haben grundsätzlich Vorrang vor Gewalt.
Fraktionen können durch die Fraktionsverwaltung einen Fraktionswarn erhalten.
Ein Warn kann insbesondere ausgesprochen werden, wenn:
Bei 3 aktiven Fraktionswarns kann die Fraktion durch die Fraktionsverwaltung aufgelöst werden.
Bei besonders schweren Verstößen ist eine sofortige Auflösung möglich.
Als staatliche Fraktionen gelten beispielsweise:
Mitglieder staatlicher Fraktionen besitzen besondere Rechte und Möglichkeiten und müssen entsprechend verantwortungsvoll handeln.
Dienstliche Mechaniken dürfen niemals für private Vorteile missbraucht werden.
Dienstwaffen, Westen, medizinische Ausrüstung und sonstige Behördengegenstände dürfen ausschließlich für dienstliche Zwecke verwendet werden.
Die Weitergabe an Zivilisten oder illegale Organisationen ist verboten, sofern keine ausdrücklich genehmigte RP-Situation vorliegt.
Dienstfahrzeuge sind grundsätzlich für dienstliche Zwecke vorgesehen.
Sie dürfen nicht ohne nachvollziehbaren Grund für private Aktivitäten genutzt oder an andere Personen weitergegeben werden.
Korruption muss hochwertiges RP erzeugen und darf nicht dazu dienen, Freunden oder anderen Charakteren unkompliziert Vorteile zu verschaffen.
Schwere Korruption benötigt die Genehmigung der Fraktionsverwaltung.
Darunter fallen insbesondere:
Staatliche Fraktionen müssen ihre Mittel der Situation entsprechend einsetzen.
Nicht jede Flucht, Beleidigung oder kleinere Straftat rechtfertigt unmittelbar den Einsatz maximaler Gewalt.
Eine geplante Razzia gegen das Hauptanwesen einer offiziellen Fraktion benötigt:
Spontane Verfolgungen auf ein Gelände gelten nicht automatisch als geplante Razzia.
Als legale Fraktionen gelten beispielsweise:
Ein Unternehmen muss entsprechend seinem Konzept aktiv bespielt werden.
Ein Unternehmen darf nicht ausschließlich dazu dienen:
Firmengelder dürfen nur für nachvollziehbare betriebliche Zwecke verwendet werden.
Die Firmenkasse ist kein Privatkonto der Leitung.
Mitglieder eines legalen Unternehmens dürfen als Privatpersonen Straftaten begehen.
Das Unternehmen selbst darf jedoch nicht dauerhaft als illegale Organisation verwendet werden.
Soll ein Unternehmen systematisch kriminell agieren, ist dies mit der Fraktionsverwaltung abzusprechen.
Als illegale Fraktionen gelten unter anderem:
Eine illegale Organisation gilt erst dann als offizielle Fraktion, wenn sie durch die Fraktionsverwaltung genehmigt wurde.
Das Konzept muss zum Server und zur bestehenden RP-Welt passen.
Eine illegale Fraktion darf maximal 15 aktive Mitglieder besitzen.
Bei einer gemeinsamen illegalen Großaktion dürfen maximal 12 Mitglieder gleichzeitig aktiv teilnehmen.
Die Fraktionsverwaltung kann für besondere Situationen abweichende Limits festlegen.
Bei offiziellen Fraktionsaktionen muss die Zugehörigkeit der Beteiligten erkennbar sein.
Geeignete Merkmale sind beispielsweise:
Es muss für andere Spieler grundsätzlich möglich sein, die handelnde Gruppierung zuzuordnen.
Ein Fraktionsanwesen ist kein automatischer Schutzbereich.
Es darf jedoch nicht grundlos gestürmt, belagert oder dauerhaft provoziert werden.
Ein Angriff benötigt einen angemessenen RP-Hintergrund.
Geiselnahmen müssen einen RP-Zweck verfolgen.
Verboten sind insbesondere:
Forderungen müssen realistisch und erfüllbar sein.
Das Leben einer Geisel besitzt einen hohen RP-Wert.
Überfälle müssen ausgespielt werden.
„Hände hoch, alles geben“ ohne weitere RP-Interaktion soll vermieden werden.
Spieler dürfen nicht systematisch abgefarmt werden.
Ein Fraktionskrieg benötigt einen schwerwiegenden und nachvollziehbaren IC-Grund.
Vor Beginn eines offiziellen Krieges müssen beide Fraktionsleitungen und die Fraktionsverwaltung informiert werden.
Für einen genehmigten Krieg können gesonderte Bedingungen festgelegt werden, beispielsweise:
Dauerhafte Bündnisse zwischen illegalen Fraktionen benötigen die Zustimmung der Fraktionsverwaltung.
Ein Bündnis darf nicht dazu genutzt werden, Mitgliederlimits zu umgehen.
Mehrere Fraktionen dürfen nicht dauerhaft als eine einzige Großfraktion auftreten.
Informationen über Drogen-, Waffen- oder sonstige illegale Routen sind IC-Wissen.
Sie dürfen nur durch RP erlangt werden.
Metagaming oder die Nutzung von OOC-Informationen über Standorte und Abläufe ist verboten.
Eine illegale Route darf kontrolliert oder verteidigt werden, sofern ein entsprechender RP-Hintergrund besteht.
Eine Route berechtigt jedoch nicht dazu, jede dort anwesende Person ohne Kommunikation anzugreifen.
Schutzgeldforderungen müssen verhältnismäßig sein und RP ermöglichen.
Es ist verboten, Unternehmen durch dauerhaft überhöhte Forderungen faktisch unspielbar zu machen.
Ein Blood-Out muss einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund besitzen.
Nach einem ausgespielten vollständigen Blood-Out verliert der Charakter sein relevantes internes Wissen über die Organisation.
Dazu können gehören:
Ein Blood-Out darf nicht aus OOC-Gründen durchgeführt werden.
Eine Hinrichtung bedeutet nicht automatisch einen permanenten Charaktertod.
Ein permanenter Charaktertod darf ausschließlich nach den Vorgaben des allgemeinen Serverregelwerks beziehungsweise nach Absprache mit dem zuständigen Serverteam erfolgen.
Illegale Fraktionen dürfen selbstverständlich gegen staatliche Behörden agieren.
Polizisten oder andere Staatsbedienstete dürfen jedoch nicht ohne RP-Grund entführt, angegriffen oder getötet werden.
Das gezielte Farmen von Dienstwaffen ist verboten.
Als größere Fraktionsaktionen gelten insbesondere:
Bei solchen Aktionen gilt besonders:
Eine Situation soll möglichst durch Kommunikation entstehen und darf nicht künstlich auf einen Schusswechsel reduziert werden.
Ein Raid auf ein offizielles Fraktionsanwesen benötigt einen schwerwiegenden RP-Grund.
„Wir haben Streit“ reicht nicht aus.
Ein Raid darf insbesondere nicht durchgeführt werden, um lediglich:
Die Fraktionsverwaltung kann für größere Raids eine vorherige Anmeldung verlangen.
Nach einem Raid gilt grundsätzlich eine angemessene Cooldown-Zeit, bevor dieselbe Fraktion erneut angegriffen werden darf.
Eine Fraktion kann aufgelöst werden durch:
Bei einer Auflösung bleiben sämtliche Fraktionsgegenstände Eigentum der Fraktion beziehungsweise des Servers.
Das vorherige Verteilen oder Verstecken von Fraktionsvermögen ist verboten.
Die Fraktionsverwaltung ist Ansprechpartner für:
Anweisungen der Fraktionsverwaltung sind zu befolgen.
Entscheidungen dürfen anschließend über den vorgesehenen Supportweg sachlich angefochten werden.
Eine Fraktion soll Geschichten erzeugen und nicht ausschließlich Situationen gewinnen.
Insbesondere verboten sind Verhaltensweisen, deren einziges Ziel darin besteht:
Wer eine Regelungslücke findet, erhält dadurch nicht automatisch die Erlaubnis, sie auszunutzen.
Im Zweifel entscheidet die Fraktions- beziehungsweise Serververwaltung im Sinne eines fairen und glaubwürdigen Roleplays.
Je nach Schwere eines Verstoßes können folgende Maßnahmen ausgesprochen werden:
Bei besonders schweren Verstößen müssen die Sanktionen nicht in dieser Reihenfolge erfolgen.
Mit dem Beitritt zu einer offiziellen Fraktion akzeptiert jedes Mitglied dieses Fraktionsregelwerk.
Unwissenheit schützt nicht vor Konsequenzen.
Die Server- und Fraktionsverwaltung von Drachenfels RP behält sich vor, das Regelwerk anzupassen, sofern dies für Balance, Fairness oder die Qualität des Roleplays notwendig ist.
Gemeinsam Geschichten schreiben, statt Situationen gewinnen.